zurück

Gefährlicher Überholvorgang - Wer kann Hinweise auf den Unfallverursacher geben?

Düsseldorfer Str. - 08.06.2021

Am Montagmorgen (07.06.), gegen 06:40 Uhr, befuhr ein 52 Jahre alter Rommerskirchener mit seinem Motorroller die Düsseldorfer Straße (Bundesstraße 9) aus Richtung Köln in Fahrtrichtung Neuss.
In Höhe einer Tankstelle an der Kreuzung Am Wahler Berg / Edisonstraße wurde er durch einen grauen Pkw überholt.
Nach Angaben des Rollerfahrers hielt der Fahrzeugführer aufgrund eines Lkw im Gegenverkehr den seitlichen Sicherheitsabstand nicht ein und drängte das Kleinkraftrad in den Grünstreifen ab. Der 52-Jährige kam dabei zu Fall und verletzte sich leicht.
Der oder die Fahrzeugführerin entfernte sich ohne anzuhalten von der Unfallstelle.

Unfallzeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Verkehrskommissariat zu melden.

Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug.
Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben.
Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in § 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden.
Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen Düsseldorfer Str.

Beifahrer eines Unfallflüchtigen legt sich mit Polizei an - Fahndung nach Fahrer dauert an
18.08.2021 - Düsseldorfer Str.
Nach einem gewagten Überholvorgang auf der Düsseldorfer Straße, der prompt in einem Unfall endete, flüchteten in der Nacht zu Mittwoch (18.8.), gegen 23:30 Uhr, die zwei vormaligen Fahrzeuginsassen. ... weiterlesen
Lastkraftwagen kommt von der Fahrbahn ab
26.02.2018 - Düsseldorfer Str.
Pendler im Berufsverkehr mussten am Montagmorgen (26.2.) auf der Düsseldorfer Straße (Bundesstraße 9), in Höhe "Wahler Berg" Geduld mitbringen und Umwege in Kauf nehmen. Auf glatter Fahrbahn war ein... weiterlesen
PKW überschlagen - Fahrer nur leicht verletzt
09.12.2017 - Düsseldorfer Str.
Am Samstag, den 09.12.2017, gegen 12:25 Uhr, ereignete sich auf der Düsseldorfer Straße in Dormagen-Zons ein Verkehrsunfall, bei dem der Fahrer leicht verletzt wurde. Nach ersten Ermittlungen be... weiterlesen
Cookie-Einstellungen | Datenschutz | Impressum | AGB
im Hintergrund öffnen mehr Informationen schliessen