Alkoholisiert und ohne Licht - Radfahrer fällt bei Polizeikontrolle auf
Hauptstr. - 18.09.2017Am Samstag (16.09.), gegen 1 Uhr, befand sich ein
Streifenwagen der Wache Dormagen auf der
Hauptstraße in Delhoven. Zu
diesem Zeitpunkt fuhr ein 23-jähriger Dormagener auf seinem Fahrrad
an dem Polizeiauto vorbei - und zwar ohne die vorgeschriebene
Beleuchtung. Bei der folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass
der Radler offenbar zu tief ins Glas geschaut hatte. Einen
Atemalkoholtest verweigerte er, so dass ihm auf Anordnung der
Staatsanwaltschaft eine Blutprobe entnommen werden musste.
Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für
Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Das Bundesverwaltungsgericht hat
entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem
Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann.
Eine Geldstrafe, sowie die Anordnung einer
medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen.
Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie
uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad
unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad
von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte
Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in
Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
29.05.2015 - Hauptstr.
Am Freitag (29.05.) gegen 15:10 Uhr, befuhren
zwei Dormagener im Alter von 67 und 70 Jahren mit ihren Fahrrädern
nach eigenen Angaben hintereinander die Hauptstraße in Delhoven aus
Richtung L 280 k...